Aktuelles
14.09.2017 - Erleichterungen durch Kleinbetragsrechnungen
Rückwirkend zum 1. Januar 2017 wurde im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, dass der Grenzbetrag für Kleinbetragsrechnungen von derzeit 150€ auf 250€ angehoben wird. Was bedeutet das konkret für unsere Mandanten?
Um gezahlte Vorsteuer geltend zu machen, benötigen Sie eine Rechnung, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes gerecht werden muss. Bis dato galten für Rechnungen von einem Gesamtbetrag unter 150€ vereinfachte Vorschriften und weniger Pflichtangaben. Diese Grenze wurde nun auf 250€ angehoben. Die neue Regelung soll zur Vereinfachung des alltäglichen Geschäftslebens beitragen.
12.07.2017 - Neue GWG-Grenze ab 2018
Ab dem 1.1.2018 kann man die Kosten für GWG bis zu einem Betrag von 800 EUR sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.